Vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Rahmen des § 12 Abs.1 Ziffer 1 Buchstabe a oder b Waffengesetz
Zum Formular hier klicken (Quelle: Saarländischer Schützenverband):
Schützenverein Hubertus Herrensohr 1908 e.V.
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Vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Rahmen des § 12 Abs.1 Ziffer 1 Buchstabe a oder b Waffengesetz
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