Grundsätzlich kann der Schießsport ab vollendetem 12. Lebensjahr betrieben werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der §27 Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
Der Deutsche Schützenbund hat auf seiner Seite eine Zusammenfassung zum §27 geschrieben: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/
Vordruck zur schriftlichen Einverständniserklärung:
http://www.dsj-dsb.de/data/downloads/einverständniserklärung_gemäß_§_27_waffg_2011_1.pdf
Die Schützen des Westpfählichen Schützenbundes haben die Altersgrenzen auf einem Flyer zusammengefasst: http://www.wsb1861.de/wp-content/uploads/2011/08/Altersvorschriften.pdf